Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.02.1991 - 11 U 203/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4526
OLG Hamburg, 15.02.1991 - 11 U 203/90 (https://dejure.org/1991,4526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.1991 - 11 U 203/90 (https://dejure.org/1991,4526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 11 U 203/90 (https://dejure.org/1991,4526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fombedürftigkeit eines einseitig bindenden Vorvertrages über den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages; Abgrenzung zur Vorhandeinräumung; Vereinbarung eines Bindungsentgelts bei Nichtwahrnehmung des Kaufrechts; Erfordernis der notariellen Beurkundung; Unangemessenheit ...

  • Wolters Kluwer

    Formbedürftigkeit eines auf den Kauf von zwei Grundstücken gerichteten "Optionsrechts" und Einstufung desselben als Vorvertrag zum Hauptvertrag über den Verkauf der Grundstücke; Einstufung eines Optionsrechts als die einem Teil eingeräumte Befugnis zum Zustandebringen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann Formfreiheit bei Grundstücksoptionen? (IBR 1992, 337)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 20
  • WM 1991, 1178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im

    Zwar gingen die Parteien in der Vereinbarung erkennbar davon aus, dass noch ein eigener Kaufvertrag abgeschlossen werden sollte; es handelte sich jedoch um eine Abmachung, die als - wie die darin enthaltenen Kaufbedingungen erweisen - hinreichend bestimmter Vorvertrag zu verstehen ist und die die Klägerin zum Abschluss eines Hauptvertrages über den Verkauf der Grundstücke verpflichten sollte, falls sich die Beklagte innerhalb der Bindungsfrist dafür entschied (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. vom 15.02.1991, 11 U 203/90, NJW-RR 1992, 20).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11

    Anforderungen an die Bezeichnung des Pachtobjekts bei Abschluss eines

    Optionen kommen in den Rechtsformen des Vorvertrages (vgl. OLG Hamburg WM 1991, 1178), was hier zu verneinen ist (s.o.), des einseitig bindenden Angebots sowie des durch Potestativbedingung aufschiebend bedingten Vertrages vor.

    (4) Die Vorhand (vgl. Soergel, aaO, Rd. 13 ff.; Münchener Kommentar, aaO, RdNr. 62; Wufka in Staudinger, BGB, 2006, zu § 311b RdNr. 67; Ellenberger in Palandt, BGB, 72. Aufl. vor § 145 RdNr. 24; Weidenkaff in Palandt, BGB, 72. Aufl., vor § 463 RdNr. 12; Juris-PK zu § 311b RdNr. 133) ist die durch Vertrag begründete Verpflichtung, einen Gegenstand, bevor der Vorhandverpflichtete ihn an einen anderen veräußert, dem Vorhandberechtigten anzubieten (sog. Angebotsvorhand) oder zumindest den Vorhandberechtigten über die Veräußerungsabsicht zu informieren, ihm Angebote anderer Interessenten mitzuteilen und mit ihm über die Veräußerung zu verhandeln, sog. Verhandlungsvorhand (Kramer EwiR 1991, 547, Aufsatz zu OLG Hamburg WM 1991, 1178; OLG München WuM 1999, 2006).

  • KG, 25.01.2005 - 13 U 49/04

    Anwendbares Recht für einen auf den Erwerb eines ausländischen Grundstücks

    Da § 311 b Abs. 1 BGB vor allem vor übereilten Bindungen schützen soll (sog. Warnfunktion) findet diese Formvorschrift auch auf Vorverträge, die auf eine Grundstücksveräußerung abzielen, Anwendung (BGH NJW 1999, 2806; BGH NJW 1986, 2820; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 20).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 21 U 190/03

    Kein Anspruch auf Erfolgshonorar bei Anrechnungsvereinbarung

    Lediglich die schwächste Form der Vorhand ist auch bei Grundstücken nicht formbedürftig (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage 2004, Einf. § 145 Randziffer 24; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 20 (21)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht